Ferienwohnungen gelten rechtlich nicht immer als normale Wohnungen, sondern oft als Beherbergungsbetrieb. Das bringt besondere Anforderungen mit sich:
• Rauchwarnmelderpflicht in allen Schlaf- und Aufenthaltsräumen
• Brandschutzabschlüsse (z. B. Wohnungseingangstür T30)
• Fluchtwege dürfen nicht verstellt sein
• In gewerblich betriebenen Ferienwohnungen ggf. Feuerlöscher, Rettungsplan, Sichtfenster in Türen
• Gasgeräte & Elektroinstallationen müssen geprüft sein
Für Umbauten, insbesondere in Gewerbeeinheiten: Brandschutzkonzept frühzeitig mitplanen.