Diese Maßnahmen darfst du in der Regel ohne Zustimmung umsetzen:
• Heizkörper mit Thermostatventilen austauschen
• Warmwassergeräte modernisieren (sofern nicht zentral geregelt)
• Innendämmung an Außenwänden innerhalb deiner Wohnung
• Dämmung von Boden oder Decke innerhalb deines Sondereigentums
Diese Maßnahmen musst du mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen:
• Austausch von Fenstern oder Balkontüren
• Änderungen an der Heizungszentrale oder zentralen Warmwasserversorgung
• Dämmung von Wänden zur Nachbarwohnung
• Arbeiten, die Gemeinschaftseigentum betreffen (z. B. Fassaden, Dach, Außenleitungen)
Tipp: Je besser du deine Maßnahme begründen und kommunizieren kannst, desto höher ist die Zustimmung im Beirat oder auf der Eigentümerversammlung.